Blick durch eine zerstörte Fensterscheibe: Neben diesem Klassiker kommen moderne Haftpflichtversicherungen für zahlreiche weitere Schäden auf. © picture alliance/dpa-Zentralbild
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  • 01.07.2019 um 10:26
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Privathaftpflichtversicherungen schützen vor dem finanziellen Ruin im Schadenfall. Viele Kunden haben ihren Vertrag aber früh gekauft und ihn dann nicht mehr angefasst. Schade, da gerade neuere Tarife oft bessere Leistungen enthalten.

 

Versicherungssumme prüfen

Einen besonders kritischen Blick sollten Makler und Kunden bei der Überprüfung der vereinbarten Versicherungssumme widmen. Denn mitunter sind hier nur Summen von 500.000 oder eine Million Euro versichert. „Bei der Deckungssumme spielt der Faktor Zeit eine Rolle. Sie sollte so hoch bemessen sein, dass der Versicherungsnehmer auch langfristig auf der sicheren Seite steht“, empfiehlt Fermin Fuentes, stellvertretender Abteilungsleiter Haftpflicht Vertrag Privatkunden bei der Haftpflichtkasse. „Aktuell sollte die Deckungssumme nicht kleiner als 10 Millionen Euro sein. Um auch langfristig die technisch-gesellschaftlichen Entwicklungen ausreichend zu berücksichtigen, ist man mit einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro auf der sicheren Seite.“

Welche weiteren Leistungserweiterungen gibt es heutzutage, die in einer guten Police enthalten sein sollten? Zu den wichtigen Punkten gehört für Hubert Gierhartz, Versicherungsmakler im Ruhestand, neben dem Einschluss der groben Fahrlässigkeit unter anderem die Absicherung deliktunfähiger Personen und Kinder. Was heißt das? Haftpflichtversicherer übernehmen in der Regel nur Schäden, die deliktfähige Personen verursacht haben. Kleine Kinder oder Demenzerkrankte gehören regelmäßig nicht dazu.

Schutz für deliktunfähige Personen? 

Enthält die Police aber eine Deliktunfähigkeitsklausel, gibt es trotzdem Geld, wenn der fünfjährige Sohn zum Beispiel mit seinem Fahrrad das geparkte Auto des Nachbarn beschädigt. Hier muss man aber auf Leistungsdeckel in den Tarifen achten, etwa von 50.000 oder 100.000 Euro. Manche Versicherer leisten aber auch bis zur Versicherungssumme.

Auch Gefälligkeitsschäden sollten die Policen abdecken. Beispiel: Der Vater hilft der Tochter beim Umzug, und lässt den Fernseher fallen. Ebenso das private und berufliche Schlüsselrisiko. Dann leistet der Versicherer, wenn ein dem Versicherungsnehmer anvertrauter Schlüssel verloren geht und Schadenersatz verlangt wird.

Manche Hobbys gab es früher nicht

Dass in früheren Haftpflichtverträgen manche Leistungen noch nicht abgedeckt waren, liegt auch schlicht daran, dass es bestimmte Hobbys noch gar nicht gab. Beispiel Elektrofahrräder, Drohnen & Co. „Für Fahrer eines Elektrorads, Pedelecs oder E-Bikes ist neben einer Unfallversicherung eine Privathaftpflichtversicherung äußerst wichtig“, sagt daher Siegfried Karle, Präsident Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI). Ein E-Bike oder Pedelec mit einem Elektroantrieb bis maximal 250 Watt, der die Räder auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 Stundenkilometer beschleunigt, sei häufig in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Um ganz sicher zu gehen, sollten sich Verbraucher hier aber eine schriftliche Bestätigung von ihrem Versicherer geben lassen, rät der Experte.

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