Blick durch eine zerstörte Fensterscheibe: Neben diesem Klassiker kommen moderne Haftpflichtversicherungen für zahlreiche weitere Schäden auf. © picture alliance/dpa-Zentralbild
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  • 01.07.2019 um 10:26
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Privathaftpflichtversicherungen schützen vor dem finanziellen Ruin im Schadenfall. Viele Kunden haben ihren Vertrag aber früh gekauft und ihn dann nicht mehr angefasst. Schade, da gerade neuere Tarife oft bessere Leistungen enthalten.

 

Auch die intensivere Nutzung des Internets zum Beispiel führt zu neuen Risiken. Einige Haftpflichtversicherer bieten einen darauf abgestimmten Baustein als Zusatz zur Privathaftpflicht an. Dafür bekommen Kunden dann Assistance-Leistungen – etwa Hilfe dabei, das Internet nach widerrechtlich geposteten Filmen, Bildern oder Texten zu durchforsten und Seitenbetreiber und Suchmaschinen aufzufordern, die Daten zu entfernen. Auch hier müssen Interessenten aber wieder auf mögliche Deckel achten – etwa bis zu 5.000 Euro oder eine bestimmte Zahl an Schadenfällen pro Jahr.

Vorsicht beim Vertragswechsel

Soll es nun ein neuer Versicherungsvertrag sein, geht der Wechsel vom alten zu einem neuen Anbieter problemlos? Eigentlich ja. Gierhartz: „Allerdings sollte beim Abschluss im Vorfeld geklärt sein, ob der bis dahin bestehende Vertrag schadensbelastet ist.“ Es könne sonst passieren, dass der neue Versicherer den Vertrag ablehnt und der alte Anbieter den Vertrag wegen der Kündigung nicht mehr in Kraft setze. Und: „Gewarnt sein sollte der Makler, der als Verkaufsargument nur den Preis im Auge hat“, so der langjährige Versicherungsmakler weiter. „Denn wohlmöglich wird er später in Regress genommen, weil ein Schaden im alten Vertrag versichert war, aber dieser im neuen Vertrag ausgeschlossen ist.“

Aus letzterem Grund empfiehlt Timo Suchert, Leiter Produktentwicklung SHU bei der VHV, dass der neue Vertrag bei einem Wechsel eine Besitzstandsgarantie beinhalten sollte. „Diese Garantie gewährleistet, dass Leistungen des alten Vertrags im Schadenfall gelten, auch wenn diese Leistungen beim neuen Versicherer nicht inkludiert sind.“ Arend Arends von der NV empfiehlt darüber hinaus auch eine Best-Leistungs-Garantie, wie sie die NV anbietet. „Wenn ein Kunde Kenntnis davon erhält, dass im Versicherungsfall ein anderes Versicherungsunternehmen in Deutschland einen weitergehenden Leistungsumfang oder höhere Entschädigungsgrenzen anbietet, so steht ihm dieselbe Leistung bei der NV zu“, erklärt Arends. Damit würde die Not zur ständigen Überprüfung der Verträge natürlich ein Stück weit wegfallen. 

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