Was von der Laube übrig blieb: Überfluteter Kleingarten in Hanau. © picture alliance / dpa / Boris Roessler
  • Von Lorenz Klein
  • 07.07.2023 um 13:23
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Ein Großschaden im Kleingarten – so kann es schon mal kommen. Von verheerendem Unwetter, unerwünschtem Wildschweinbesuch bis hin zum Einbruch- oder Feuerschaden ist alles drin. Was Laubenpieper bei der Absicherung ihrer Parzelle unbedingt beachten sollten.

Wer allerdings meint, sich die Kosten für eine separate Kleingartenversicherung zu sparen, weil ja die normale Hausratversicherung für Schäden in der Parzelle aufkomme, sollte die Versicherungsbedingungen besser noch mal gehörig umgraben. „Die Hausratversicherung ist in der Regel auf Haus/Wohnung und Grundstück des Versicherungsnehmers beschränkt. Auch eine bestehende Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden im Schrebergarten auf!“, warnt das Maklerhaus KVS auf seiner Website. Deshalb sei es ratsam, für Laube und Co. eine Kleingartenversicherung abzuschließen.

Eine Ausnahme bilden Bündelprodukte, wie es sie etwa bei der Bayerischen gibt: „In unser Bündelprodukt mit der Hausratversicherung Securflex sind Schäden im Bereich des Schrebergartenhauses wie Einbruchdiebstahl, auch einfacher Diebstahl von zum Beispiel Wäsche, Gartenmöbeln, Skulpturen, Feuer, Sturm und Hagel eingeschlossen“, sagt Johannes Frosch, Leiter Geschäftsfeld Prime Home. Im Prestige-Schutz der Bayerischen sind zusätzlich Sturm- und Hagelschäden an Grills, Gartenmöbeln oder Trampolinen mitversichert. „Generell können wir bei diesem Produkt eine Summe von bis zu 15.000 Euro versichern“, so Frosch.

Versicherungssumme richtig wählen

Ist das viel oder nicht? Nun, zu bedenken ist, dass sich der Versicherungsschutz in diesem Produkt nur auf den Hausrat in der Laube bezieht, nicht aber auf das Häuschen als solches. Welche Versicherungssumme sinnvoll sei, werde man sehr häufig gefragt, heißt es beim Makler KVS. „Leider kann sie nicht pauschal beantwortet werden, da der Wert des versicherten Gebäudes und der Wert des Hausrates von Fall zu Fall, von Garten zu Garten unterschiedlich sind“, lautet dann die erste Antwort. Und weiter: „Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass die Laube nach einem Totalschaden durch eine neue, gleichwertige Laube ersetzt werden kann. Gleiches gilt natürlich auch für den Inhalt der Gebäude.“

Zu beachten ist außerdem, dass man als Pächter in der Regel Mitglied eines Kleingartenvereins ist und die eigene Parzelle womöglich über eine Gruppenversicherung des Vereins bereits versichert ist, so der Hinweis der Bayerischen. „Sprechen Sie deshalb mit dem Ansprechpartner des Vereins, bevor Sie eine eigene Police abschließen“, lautet der Rat – was aber nicht bedeute, dass sich eine eigene Versicherung mit zusätzlichen Optionen nicht auch lohnen könne.

Schutz auch für Vereinslose?

Makler Rosseborg aus Stuhr betont wiederum, dass die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein von vielen Versicherern vorausgesetzt werde, um eine Police abschließen zu können. „Kleingärtner ohne Vereinszugehörigkeit haben nur wenige Möglichkeiten, einen geeigneten Versicherungsschutz am Markt zu finden“, sagt er.

Diese Lücke habe sein Maklerhaus schon vor vielen Jahren erkannt und geschlossen, so Rosseborg, „indem wir mit einem unserer Versicherer eine Sondervereinbarung getroffen haben“. Dadurch profitierten auch Nicht-Vereinsmitglieder von einem optimalen Schutz. Bleibt nur zu hoffen, dass dieser Satz nie fallen wird: Was erlauben Versicherung?

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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