- Von Manila Klafack
- 29.05.2018 um 23:08
Hat ein Unwetter Schäden am Haus oder Dach verursacht, greift die Wohngebäudeversicherung. Für Überschwemmungsschäden muss allerdings eine Elementarschaden-Versicherung vorhanden sein, sonst könnte der Hausbesitzer auf seinen Kosten sitzen bleiben. Darauf weist der SWR-Marktcheck hin.
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Manche Versicherungen würden dafür bereits Kombi-Produkte anbieten. Die Hausratversicherung dagegen ersetzt Schäden an der Wohnungseinrichtung, etwa wenn ein Sofa oder der Fernseher im vollgelaufenen Keller beschädigt werden.
Viele Versicherte sind nun auf eine schnelle Abwicklung des Schadens angewiesen. Darum weist der SWR-Experte darauf hin, dass die Versicherung sofort über den Schaden informiert werden muss. Normalerweise komme dann ein Gutachter, und die Reparaturkosten würden zeitnah erstattet. Eventuell gebe es eine Abschlagszahlung, wenn die endgültige Regulierung zu lange dauern sollte.
Bei Schäden an Autos springt die Teilkaskoversicherung ein. Allerdings darf ein Autobesitzer sein Auto nicht in einem hochwassergefährdeten Gebiet parken, wenn es eine Warnung vor Hochwasser gibt, so der Bericht weiter. Das wäre grob fahrlässig und führe im schlimmsten Fall zu einer nur anteiligen Regulierung des Schadens.
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