- Von Juliana Demski
- 06.10.2017 um 10:31
Was ist geschehen?
Eine 67-Jährige bewahrt ihren Schmuck in einem Safe in ihrer Wohnung auf. Zudem hat sie eine Hausratversicherung abgeschlossen, die zahlen muss, wenn ein versicherter Gegenstand mittels Gewalt oder unter Androhung einer Gewalttat mit der Gefahr für Leib und Leben entwendet wird. Trickdiebstähle sind laut Vertrag aber ausgenommen.
Eines Nachts bekommt die Dame einen Anruf von einem Betrüger. Er gibt sich als Polizist aus und warnt die Frau vor künftigen Diebstählen. Auch fragt er, ob sie Wertgegenstände besitze und wo diese versteckt seien. Sie nennt den Safe.
Kurz darauf meldet sich der vermeintliche Polizist zurück und rät der Frau, ihren Schmuck in der Waschmaschine aufzubewahren – dort würden die Diebe schließlich nicht nachgucken. Dann ändert er seine Meinung erneut und bringt die Dame dazu, den Schmuck in die Mülltonne nach draußen zu bringen.
Kurze Zeit später ruft er wieder an und teilt ihr mit, dass die Diebe mit den Wertgegenständen davon gekommen sind. Der „Polizist“ wird zwar kurz darauf gefasst, aber die Frau schaltet ihre Hausratversicherung ein. Diese weigert sich, zu zahlen. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Köln gibt der Versicherung Recht (Aktenzeichen 9 U 183/16). Sie muss der Frau den Schmuck nicht ersetzen.
Da die Gauner mit einem Trick dafür gesorgt hatten, dass kein direkter Kontakt zur Frau bestand, wandten sie laut Urteil auch keine Gewalt an. Sie hatten die Frau angerufen und „gewarnt“. Den Schmuck legte sie aber freiwillig in die Mülltonne. Vielmehr sei die Frau also Opfer einer Täuschung geworden.
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