- Von Juliana Demski
- 28.02.2022 um 15:10
Was ist geschehen?
In einer vermieteten Wohnung kommt es zu einem größeren Leitungswasserschaden. Der Eigentümer melden den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung, doch diese lässt sich mit der Regulierung Zeit. Anstatt den Schaden vertragsgemäß zu regulieren, verzögert sich das pflichtwidrig. Der Eigentümer kann sein Objekt deshalb nicht sanieren und erhält in dieser Zeit auch keine Mieteinnahmen, da die Wohnung durch den Wasserschaden unbewohnbar ist. Der Fall landet schlussendlich vor Gericht.
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Das Urteil
Das Oberlandesgericht Nürnberg gibt der Klage teilweise statt, und die Versicherung muss rund 13.000 Euro Schadenersatz leisten (Aktenzeichen: 8 U 3174/20). Allerdings treffe den Wohnungseigentümer eine Mitschuld, heißt es. Nach Abschluss der gerichtlichen Beweissicherung hätte er das Objekt in diesem Fall zunächst auf eigene Kosten sanieren müssen, um den Mietausfallschaden zu begrenzen. Das sei ihm zuzumuten gewesen.
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