- Von Juliana Demski
- 20.10.2020 um 14:31
Was ist geschehen?
Ein Mann, von Beruf Pilot, stellt sein Auto für wenige Minuten im Frankfurter Bahnhofsviertel ab und schließt es per Funk über das Keyless-Go-System ab. Während seiner Abwesenheit öffnet ein Unbekannter sein Auto über ebendiese Funkverbindung im Rahmen einer sogenannten „Relay-Attacke“. Das heißt, er fängt das individuelle Funksignal des Wagens mithilfe eines speziellen Gerätes ab und nutzt es, um ohne Gewalteinwirkung das Auto zu öffnen. Er entnimmt einen Reise- sowie einen Pilotenkoffer aus dem Wagen und verschwindet spurlos.
Kurze Zeit später bemerkt der Autobesitzer die Tat und verständigt die Polizei, um eine Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Immerhin: Teile seiner Uniform, Ausweisdokumente und seine Pilotenlizenz konnten Polizisten in einer Mülltonne in unmittelbarer Tatortnähe finden. Wegen weiterer entwendeter Wertsachen meldet der Mann auch seiner Hausratversicherung den Diebstahl und fordert von ihr 3.314,72 Euro Schadenersatz. Doch diese weigert sich, zu zahlen. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Amtsgerichts München stellen sich auf die Seite des Versicherungsunternehmens (Aktenzeichen: 274 C 7752/19). Der Grund: Im Versicherungsvertrag ist nur von einem Schadenersatzanspruch nach dem Aufbruch eines Wagens die Rede – doch dieser habe nicht stattgefunden. Zwar sichert der Kläger vor Gericht zu, sein Auto „sicher“ verschlossen zu haben. Laut den Richtern hat der Täter den Wagen jedoch ohne Gewalt per Hacking-Angriff auf das Keyless-Go-System geöffnet. Somit habe er es nicht per se aufgebrochen. Die Versicherung muss deshalb nicht für den finanziellen Schaden aufkommen.
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