Der Freisinger Bahnhof: Hier ereignete sich der Unfall, bei dem ein Mann gestorben war. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 07.02.2019 um 14:55
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Kann nach einem tödlichen Unfall auf den Bahngleisen der Zugführer von der Privathaftpflichtversicherung des Verunglückten Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern? Dieser Frage muss derzeit das Oberlandesgericht in München nachgehen.

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München wird aktuell die Frage geklärt, ob ein Lokführer nach einem tödlichen Unfall von der privaten Haftpflichtversicherung des Verunglückten eine Entschädigung erhalten kann. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Vor über fünf Jahren wurde ein Mann auf dem Bahnhof in Freising von einem Zug erfasst und tödlich verletzt. Ob es sich um einen Unfall oder einen Suizid handelt, ist unklar.

Der Lokführer hatte einen Schock erlitten und kann seither seinem Beruf nicht mehr nachgehen. Eine Klage zunächst gegen den Bruder und Erben des verunglückten Mannes war erfolglos, da dieser das Erbe ausgeschlagen hatte.

Nun wandte sich der mittlerweile 42-jährige Zugführer an die Haftpflichtversicherung. Diese wehrte Ansprüche mit der Begründung ab, es habe sich um eine „vorsätzliche Schadenszuführung“ gehandelt. Das Landgericht Landshut hatte die Klage des Lokführers zunächst abgelehnt. Die Berufung wird nun vor dem OLG verhandelt.

Die zuständige Richterin schlug einen Vergleich vor. Die Forderung des Klägers auf 100.000 bis 150.000 Euro jedoch sei nicht realisierbar. Ihr Vorschlag 70.000 Euro als Verhandlungsgrundlage anzusetzen, wollen beide Anwälte nun mit ihren Mandanten besprechen. Eine Entscheidung soll in drei Wochen am Aschermittwoch fallen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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