- Von Juliana Demski
- 15.09.2020 um 18:36
Hobbypiloten sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Drohne abzuschließen. Denn auch wenn sie für einen eventuellen Schaden nicht immer verantwortlich sind – beispielsweise, wenn eine Windböe das Flugobjekt wegträgt –, haften sie trotzdem gegenüber den Geschädigten. Zugleich gilt: Nicht immer muss auch eine neue Police her.
Warum Makler beim Drohnen-Schutz nicht aufs Internet verweisen sollten
Wie das Vergleichsportal Check24 berichtet, schließen rund zwei Drittel der auf dem Vergleichsportal verfügbaren Privathaftpflichtpolicen das Drohnenfliegen mit ein. Und: Tarife, die mindestens die Kriterien der Stiftung Warentest erfüllen, gibt es für einen Single schon ab 30 Euro jährlich.
Aber Achtung:
„Wenn der Versicherungsvertrag schon ein paar Jahre alt ist, sollten Drohnenpiloten aufpassen“, sagt Rainer Klipp, Geschäftsführer Haftpflichtversicherungen bei Check24. „Denn ältere Tarife versichern Drohnen häufig nicht mit. Verbraucher sollten dann ihre Privathaftpflichtversicherung wechseln.“ Häufig erhielten sie dadurch auch gleich „deutlich bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen“, so der Experte.
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