- Von Redaktion
- 06.01.2017 um 10:39
Dank des Sturmtiefs „Axel“ hat es in den vergangenen Tagen vielerorts zahlreiche Schäden gegeben. Ob die Betroffenen aber Geld von ihren Versicherungen bekommen, hängt davon ab, warum die Schäden konkret entstanden sind. Schäden durch Feuer, Hagel und Sturm sind normalerweise in jeder Hausratversicherung abgedeckt.
Aber: „Es gibt nur wenige Versicherer in Deutschland, die ausdrücklich Versicherungen für Sturmflutschäden anbieten“, so eine GDV-Sprecherin in Berlin. Besagte Schäden, wie sie jetzt an der Ostseeküste entstanden sind, werden außerdem nicht unbedingt von einer Elementarversicherung abgedeckt, berichtet die Münchner Zeitung Merkur.
Denn: Grund für die Überflutungen sei der Wind. Bei Flussüberschwemmungen sehe es mit dem Versicherungsschutz in der Elementarversicherung anders aus. Hier trägt nämlich meist Regen die Hauptschuld für Überschwemmungen.
Wenn es zu Schäden kommt, gilt es, der Versicherung so schnell wie möglich Bescheid zu geben. Das ginge per Telefon oder auch online, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. So kann der Versicherte klären, welche Maßnahmen er ergreifen kann, um den Schaden zu begrenzen. Ein weiterer Tipp der Verbraucherschützer: Am besten alle Schäden mit Fotos oder Videos dokumentieren.
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