Kinder beim Knuddeln: Die Familienhaftpflicht zahlt für Schäden, wenn dabei etwas schiefgeht. © picture alliance / Zoonar | OKSANA SHUFRYCH
  • Von Andreas Harms
  • 02.12.2022 um 13:21
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Mutter und Vater, zwei Mütter, zwei Väter, Alleinerziehende, mit oder ohne Trauschein – die Familie hat heutzutage viele Gesichter. Doch zwei Dinge sollten immer anwesend sein: Liebe und Fürsorge. Gerade für Letzteres sind drei Versicherungen ein absolutes Muss.

#2 Risikolebensversicherung

„Im Gespräch frage ich meistens die Frau: Was ist, wenn Ihr Mann plötzlich nicht mehr heimkommt?“, erzählt Franz Obeth. Ein „Ist mir egal“ habe er daraufhin noch nie gehört. Eher ein: „Haben wir schon“. Obeth lässt sich dann die entsprechende Risikolebensversicherung zeigen und stellt nicht selten fest, dass die darin enthaltene Summe gerade mal für eine Beerdigung reichen würde.

Es ist nun mal so: Im Idealfall leben in einer Familie Menschen zusammen, die füreinander da sind und füreinander einstehen. Sollte einer von ihnen sterben, zerstört das ohnehin schon das Gefüge. Dann sollten die Hinterbliebenen zu ihrem Schmerz nicht auch noch Geldsorgen bekommen. Die Risikolebensversicherung lindert zwar nicht den Schmerz, schützt aber vor Geldnot.

Kredite in die Versicherungssumme mit einbeziehen

100.000 bis 200.000 Euro sollte die Summe schon betragen, meint Obeth, nutzt aber auch eine eigene Formel: Er multipliziert die jährlichen Lebenshaltungskosten der Familie mit den restlichen Jahren, bis das kleinste Kind so alt ist, dass der überlebende Elternteil wieder arbeiten kann. Sollten allerdings Kredite vorhanden sein, zum Beispiel fürs Haus, kommen die auf die ermittelte Summe oben drauf.

Beim Branchenverband GDV geht man etwas anders vor. Laut dessen Verbraucherportal „Die Versicherer“ sollte die Versicherungssumme drei bis fünf Bruttojahresgehälter betragen. Ebenfalls zuzüglich Krediten. Um große Gehaltsvergleiche überflüssig zu machen und beide sauber abzusichern, nutzt Franz Obeth den sogenannten „Schutz auf verbundene Leben“. Andere Begriffe dafür sind „verbundene Risiko-LV“ oder „Partner-­Risiko-LV“. Das Prinzip ist dasselbe: Egal, wer von beiden stirbt, der oder die andere bekommt das Geld. Das ist mit dem Berliner Testament vergleichbar, in dem sich Lebenspartner gegenseitig als Erben einsetzen.

Viele Versicherer bieten das an, Franz Obeth landet gern mal bei der Dialog und der Basler. „Bei solchen Produkten geht es sehr stark um den Preis“, meint er. Sicherlich bieten manche Häuser noch zusätzliche Leistungen an. Zum Beispiel zahlen manche schon vorab bestimmte Summen, sobald bei Versicherten eine zweifellos tödliche Krankheit festgestellt wird. Das mag sich für manche Familien eignen, so Obeth, ist in seinen Augen aber eher Schnickschnack, der nicht unbedingt sein muss.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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