- Von Redaktion
- 03.05.2016 um 14:38
Mit fast 200 Stundenkilometern fegte Wintersturm „Niklas“ vergangenes Jahr durch Deutschland und verursachte 750 Millionen Euro Schaden. Im Kleinen ließen sich die Spuren des Sturmtiefs auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses im Landkreis Hameln besichtigen: Dachziegel und umgestürzte Gartenmöbel lagen verstreut auf dem Rasen. Herumfliegende Ziegel zerstörten sogar die Solaranlage.
Das Haus nahe Hameln war einer von vielen Fällen für die Wohngebäudeversicherung. „Das Jahr 2015 zeigt wieder einmal eindrucksvoll, dass ein einziger Sturm gut ein Drittel der Schäden verursachen kann“, sagt Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Glücklicherweise sind existenzbedrohende Schäden nicht alltäglich. Wenn es die Bundesbürger aber erwischt, kann es finanziell schnell sehr eng werden“, sagt auch Roland Stoffels, Geschäftsführer Schadenmanagement der Generali. Auch wenn nicht gleich die Existenz bedroht ist: Auf den Schutz an seinem Haus sollte kein Eigentümer verzichten.
Rund 20 Millionen Deutsche besitzen eine Wohngebäudeversicherung und erhalten Geld von ihrem Versicherer, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, Wasserleitungen platzen oder ein Feuer ausbricht.
Umdrehen und einmal schütteln
Die gängige Variante ist, die Police mit „gleitender Neuwertversicherung“ abzuschließen. Dann erstattet der Versicherer nach einem Totalschaden den Wiederaufbau des Hauses zu aktuellen Preisen. Während eine Hausratversicherung alle mobilen Sachen im Haus absichert, kommt eine Wohngebäudeversicherung für alle Schäden an Dingen auf, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Stellt man sich vor, man entfernt das Dach und dreht das Haus auf den Kopf, so sind alle Dinge die herauspurzeln, ein Fall für die Hausratversicherung, alles andere ist über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.
Standardisiert versichert sind die Risiken Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm. Daniel Steinberger vom Hamburger Makler Fairfekt empfiehlt, die Prämien nach Wohnfläche zu berechnen: „Normalerweise müssten Sie ein neues Gartenhaus oder eine Sat-Anlage melden und die Versicherungssumme danach anpassen. Liegt aber eine Berechnung nach Quadratmetern zugrunde, ist man auf der sicheren Seite. Das gilt sowohl für den Makler, der weniger Haftungsprobleme bekommen kann, als auch für den Kunden.“
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