- Von Hubert Gierhartz
- 08.12.2017 um 16:42
Gegen Feuerschäden ist der Hausbesitzer in der Wohngebäudeversicherung versichert. Bei einer Schadensregulierung kommt auf einmal der ominöse Wert 1914 auf den Tisch. Kaum ein Verbraucher erkennt, dass dieser Wert 1914 die vereinbarte Versicherungssumme ist, die maximal im Schadenfall gezahlt wird.
Dieser fiktive Wert 1914 muss mit dem Baupreisindex für 2017 mit 1.358,8 multipliziert werden, daraus ergibt sich dann die vereinbarte Versicherungssumme in Euro für 2017. Wurde zum Beispiel für ein 120-Quadratmeter-Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss ein Wert 1914 von 16.000 Mark vereinbart, ergibt das eine Versicherungssumme von 217.408 Euro Neubauwert 2017.
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Wer legt diesen Wert 1914 fest? Hierfür muss man in die Historie gehen. Es war vor 30 Jahren nicht unüblich, dass der „Versicherungsfuzzi“ angerufen wurde, er solle sich doch einmal das Haus anschauen und den Wert schätzen. Der Versicherungsvermittler hat dann willkürlich nach Angaben des Häuslebauers die Versicherungssumme festgelegt.
Wurde wohlmöglich der Vertrag durch einen Mitanbieter überprüft, hat sich dieser in der Regel an diese Versicherungssumme gehalten. Den Hinweis, dass es notwendig ist, die Versicherungssumme zu erhöhen, hat er sich verkniffen, weil eine höhere Versicherungssumme logischerweise eine höhere Prämie abverlangt.
Die Sache mit dem Unterversicherungsverzicht
Höhere Prämie bedeutet kein Geschäft, denn die „Geiz-ist-geil“ Mentalität, insbesondere geschürt durch die Verbraucherschützer, ist heute an der Tagesordnung. Es gibt noch unzählige Verträge, die so in den Ordnern der Versicherten schlummern, nach dem Motto „Hauptsache billig“.
Ein besonderer Makel haftet diesen Verträgen noch an. Es ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart.
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