Hubert Gierhartz: Der Versicherungsmakler weist auf einen kritischen Punkte bei Wohngebäudepolicen hin. © Johannes Arlt
  • Von Hubert Gierhartz
  • 08.12.2017 um 16:42
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:15 Min

Immer wieder kommt es während der Weihnachtszeit zu schweren Brandschäden bis zum Totalschaden, ausgelöst durch Advents- oder Weihnachtskerzen und Lichter. Wie steht es dann mit dem Versicherungsschutz? Abgesichert sind Hausbesitzer durch die Wohngebäudeversicherung. Hier gibt es nur ein Problem, das im Ernstfall existenzielle Folgen haben kann, erklärt Versicherungsmakler Hubert Gierhartz.

Ende der 80er Jahre wurde durch die Versicherungswirtschaft der Wertermittlungsbogen für Wohngebäude eingeführt. Anhand eines vorgegeben Schemas – Art des Hauses, Ausstattungsmerkmale und so weiter – wurde dieser Wertermittlungsbogen dem Antrag beigefügt. So wurde vertraglich vereinbart, dass keine Unterversicherung besteht.

Kehren wir zum obigen Beispiel zurück. So ergibt sich aus dem Wertermittlungsbogen für ein Haus mit 120 Quadratmeter Wohnfläche ein Wert 1914 von 20.000 Mark. Das entspricht einem heutigen Neubauwert von 271.760 Euro.

Bei Totalschaden können mal eben fast 100.000 Euro am Kunden hängen bleiben

Zu dem Wert 1914 mit 16.000 Mark ergibt sich eine Differenz von 54.352 Euro. Dabei bleibt es jedoch nicht. Weil kein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, wird noch einmal die Leistung um 43.482 Euro gekürzt. Der Hausbesitzer bleibt bei einem Totalschaden auf Kosten in Höhe von 97.834 Euro sitzen.

Anfang 2000 wurden deutlich verbraucherfreundlichere Konzepte auf den Markt gebracht und insbesondere von Versicherungsmaklern vermittelt. Der Hausbesitzer muss lediglich die tatsächliche Wohn-/Nutzfläche angeben. Hierzu gehören auch das ausgebaute Dachgeschoss, der zu Wohn- und Hobbyzwecken ausgebaute Keller und der Wintergarten.

Anhand der angegebenen Quadratmeter wird die Versicherungsprämie ermittelt, und der Hausbesitzer ist am Schadenstag, je nach Anbieter, unbegrenzt oder zum Beispiel bis eine Million Euro versichert. Es kann, vorausgesetzt alle Angaben wurden vom Hausbesitzer richtig angegeben, nie zu einer Unterversicherung kommen.

Von Verbraucherschützern nicht in den Vordergrund gestellt?

Eigentlich müsste man annehmen, dass die Verbraucherschützer dem Kunden dieses Quadratmeter-Modell dringend ans Herz legen. Mit diesem Berechnungsmodell und richtigen Angaben, geht der Hausbesitzer nicht das Risiko der Unterversicherung ein. Aber weit gefehlt.

Diese Konzepte tauchen noch nicht einmal in den Vergleichstests der Verbraucherschützer auf. Es muss die kritische Frage gestellt werden „Warum“?

Mein Rat an die Hausbesitzer: Zünden Sie keine Kerze an, wenn Sie nicht sicher wissen, dass das Haus richtig versichert ist. Es kann sonst trotz Versicherung teuer werden.

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Hubert Gierhartz

Hubert Gierhartz begann seine Laufbahn als Versicherungsmakler im Jahr 1985. Er hatte sich vor allem auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert. Heute übt er seinen Beruf nicht mehr aus, bleibt aber ein kritischer Begleiter der Branche.

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