Wie Sie sehen, sehen Sie (fast) nichts: Das angeschlossene Vorderrad eines gestohlenen Fahrrads ist im Mai 2016 in Hamburg zu besichtigen. Grund­sätzlich dürfen Versicherer private Unfall- und Schaden­verträge einseitig kündigen, etwa wenn Kunden zu viele Schäden einreichen. © picture alliance/dpa
  • Von Redaktion
  • 15.10.2019 um 10:16
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Der Versicherungsmakler warnte das Paar noch, dass ihnen ihr Hausratversicherer nach zwei Fahrraddiebstählen hintereinander bald kündigen werde – und so kam es dann auch. In einem anderen Fall verlor eine Frau ihre Wohngebäudeversicherung nach zwei kleinen Leitungswasserschäden unter 1.000 Euro – obwohl sie zuvor jahrzehntelang schadenfrei blieb. Wann Versicherern ihren Kunden überhaupt kündigen dürfen, hat die Stiftung Warentest in einem Beitrag erklärt.

Hier geht es zum Beitrag.

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