Feuerwehrkräfte schöpfen Wasser aus einem Keller: Für den richtigen Schutz vor Schäden durch Naturgefahren muss eine Elementardeckung her. © picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt
  • Von Juliana Demski
  • 29.06.2020 um 12:12
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Vielerorts in Deutschland haben sommerliche Gewitter in den vergangenen Tagen für Starkregen und Überschwemmungen gesorgt. Was viele Haus- und Wohnungsbesitzer aber nicht wissen: Läuft Wasser ins Eigenheim, reichen übliche Wohngebäude- und Hausratpolicen nicht aus. Für solche Fälle gibt es die Elementar-Zusatzdeckung.

Gewitter, Stürme und Starkregen können schwere Schäden an Häusern und Hausrat verursachen. Viele Menschen in Deutschland wiegen sich mit ihrer Hausrat- und Wohngebäudepolice in Sicherheit. Aber: „Für Schäden, die beispielsweise durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist jeweils eine zusätzliche Elementardeckung nötig“, erklärt Patrick Prüss von der Gothaer Versicherung.

Eine Elementar-Zusatzdeckung in der Wohngebäudeversicherung zahlt unter anderem für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie etwa eine Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks. In der Hausratversicherung kommt sie zusätzlich für beschädigtes oder zerstörtes Wohnungsinventar auf – und ersetzt bei Schäden den Wiederbeschaffungswert. Ziehen Naturgewalten wie Hagel oder durch Wind umgestürzte Bäume außerdem das Auto in Mitleidenschaft, springt die Kfz-Teilkaskoversicherung ein.

So verhalten sich Versicherte im Schadenfall richtig:
  1. Als allererstes gilt: Den Schaden sofort dem Versicherer melden! Eine kurze Mitteilung reicht meist aus. Für eine detaillierte Schadenaufstellung ist später noch Zeit.
  2. Sobald sich der Versicherte einen Überblick über die Lage verschafft hat, sollte er versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Ein Beispiel: beschädigte Dachplatten mit einer Plane abdecken, damit nicht noch mehr Wasser eindringen kann.
  3. Als nächstes sollte der Versicherte alle Schäden genauestens dokumentieren. Am besten eignen sich hierzu Fotos und Videos.
  4. Für alle nachfolgenden Reparaturen braucht der Versicherungskunde stets die Zusage des Versicherers. Ansonsten kann es passieren, dass er auf den Kosten sitzenbleibt.
  5. Zu guter Letzt sollte der Versicherte alle Quittungen von Reparaturarbeiten säuberlich wegheften und aufbewahren – diese können vor allem für die Steuererklärung noch nützlich werden.
autorAutorin
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content