Menschen stehen in Braunsbach, Baden-Württemberg, auf einer Schutthalde, die eine Straße bedeckt: Nach schweren Unwettern kam es in Süddeutschland zu Überschwemmungen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 01.06.2016 um 16:44
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:10 Min

Die Wohngebäudeversicherung hat eine Sanierung dringend nötig. Die Art und Weise, wie die Versicherer das aktuell handhaben, findet Makler Hubert Gierhartz allerdings „jämmerlich“. Er schlägt stattdessen eine Pflichtversicherung für bestimmte Risiken vor.

Das Thema Wohngebäudeversicherung ist ein Paradebeispiel dafür, wie es die Versicherungswirtschaft schafft, ein jämmerliches Bild von sich abzugeben. Seit Jahren wird saniert, wobei die Mittel sehr fraglich sind, und die Vorgehensweise mit der Holzhammermethode zu vergleichen ist.

Sicherlich nehmen die Schäden rasant zu, und sicherlich sind auch Prämienerhöhungen erforderlich, aber wie man das dem Verbraucher klar macht, oder zu welchen Mitteln man greift, ist schon als stümperhaft zu bezeichnen. Eine offensive Kampagne würde hier allen Beteiligten helfen.

Nach zwei Schäden wird gekündigt

Einfallslos wird nach zwei Schäden gekündigt, oder aber die Prämien werden drastisch erhöht. Ist die Kündigung vom Versicherer ausgesprochen worden, findet der Verbraucher nur schwer einen neuen Versicherer, oder aber steht völlig ohne Versicherungsschutz da.
Das geht eigentlich gar nicht.

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Viele Häuslebauer haben sich ihr Leben lang für ihre Immobilie hoch verschuldet, und
hart dafür gearbeitet. Natürlich wurden auch die Prämien für Gebäude Jahrzehnte lang bezahlt. Ein nicht versicherter Großschaden führt in den Ruin, oder aber die Altersversorgung geht den Bach runter. Alleine diese Tatsache müsste den Gesetzgeber dazu veranlassen – wenn es die Versicherungswirtschaft es selbst nicht schafft – eine Pflichtversicherung einzuführen. Hier sollten zu mindestens die Risiken Feuer, Sturm und Hagel abgesichert sein.

Auch sollten die Kündigungsmöglichkeiten der Versicherer eingeschränkt werden. Es dürften nur noch Teilkündigungen ausgesprochen werden, zum Beispiel bei Leitungswasserschäden. Naturgewalten wie Sturm und Hagel – hier kann der Verbraucher keinen Einfluss nehmen – dürften kein Kündigungsgrund sein.

Auch der Hausbesitzer hat eine Verantwortung

Der eigentliche Kostentreiber, die Leitungswasserschäden, sollten aus der Pflichtversicherung rausfallen. Hier gilt der Grundsatz, Eigentum verpflichtet. Der Verbraucher weiß, dass er seinen PKW in die Inspektion geben muss, um sicher zu stellen, dass sein Fahrzeug technisch in Ordnung ist. Das Leitungswassersystem im Haus wird oft nicht gewartet und nicht saniert. Nach dem Motto, ich bin ja versichert, wird auf ein Versicherungsschaden gewartet, und auch das ist der Alltag, die Versicherung soll das marode Leitungswassersystem sanieren und bezahlen.

Aber genau hier ist anzusetzen, und dem Verbraucher klar zu machen, dass das zukünftig nicht mehr geht. Eine Selbstbeteiligung, ähnlich wie bei der Vollkaskoversicherung, wäre hier meiner Ansicht nach die richtige Lösung. Eine hohe Selbstbeteiligung sollte nachhaltig die Prämie mindern. Das wird bei einem Fahrzeugwert von 30.000 Euro akzeptiert, warum soll es bei einem Gebäudewert von zum Beispiel 250.000 Euro und mehr nicht möglich sein. Schadensfreiheit sollte belohnt werden. Ein entsprechender GDV-Mustervertrag würde allen Beteiligten r helfen.

Über den Autoren

Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert.

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