- Von Redaktion
- 10.05.2016 um 15:19
4. Irrtum: Wenn das Wasser kommt, bin ich sowieso machtlos.
Hier gilt laut GDV die Devise: Ausweichen, Abwehren oder Nachgeben:
• Dem Wasser ausweichen, etwa indem das Haus auf Pfähle gebaut oder erst gar nicht in einem Überschwemmungsgebiet errichtet wird.
• Das Wasser durch bauliche Maßnahmen abwehren, zum Beispiel durch wasserdichte Fenster, Türen und Wände sowie durch eine Rückstausicherung.
• Dem Wasser nachgeben, wenn der Druck auf das Haus zu groß wird. In diesem äußerst seltenen Fall müsste der Keller geflutet werden.
5. Irrtum: Im Ernstfall hilft mir sicherlich der Staat.
Ja, in der Vergangenheit ist der Staat schon mal eingesprungen und hat Schäden beglichen. 2002 und 2013 war das, beides in zeitlicher Nähe zu einer Bundestagswahl. Ob der Staat aber auch in Zukunft hilft, dafür gibt es keine Garantien.
Viele Landesregierungen knüpfen die Bewilligung staatlicher Gelder auch daran, ob sich die Betroffenen um Versicherungsschutz bemüht haben. Sie müssen nachweisen, dass sie tatsächlich keinen Elementarschutz für ihr Gebäude bekommen konnten. Erst dann hilft der Staat.
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