Abgeknickte Bäume liegen im August 2017 in Hauzenberg, Bayern, auf einem Gartenhaus (Symbolfoto). „Das auf dem Versicherungsgrundstück stehende Gartenhaus ist nicht versichert, weil es nicht einbetoniert ist“, erklärt der Versicherer. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 14.03.2018 um 11:42
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:25 Min

Ein Makler, der sich selbst als „alter Hase“ bezeichnet, knöpft sich in einem offenen Brief die Schadenregulierung der Versicherungswirtschaft vor. „Es wird abgelehnt und gekürzt, was das Zeug hält“, heißt es darin. Die Details des pikanten Schreibens erfahren Sie hier.

Systematische Falschregulierungen zum Nachteil der Versicherungsnehmerschaft sind kein Kavaliersdelikt.

Untersucht man, welche fachlichen Kompetenzen – zum Beispiel Bausachverstand – in den Schadenabteilungen vorhanden ist, wird man bitter enttäuscht. Wenn man noch jemanden findet, der eine Wandscheibe von einer Rosette unterscheiden kann, hat man Glück.

Nicht nur die Bearbeitungsqualität wird der Wahrnehmung des GDV nicht gerecht, sondern auch die Abwicklungsgeschwindigkeit. Es geschieht nicht selten, dass sich Versicherer nach Meldung eines Schadenfalles erst Wochen später melden. Hat der Versicherungsnehmer dann aber mit der Schadenbeseitigung begonnen oder diese bereits abgeschlossen, wirft man ihm nicht selten Obliegenheitsverletzung vor.     

Bestätigt wurde meine Wahrnehmung des Könnens und Wirkens der „Versicherungswirtschaft“ vor einigen Jahren. Bei einem gelegentlichen Gespräch mit einem Prüfer der IHK, äußerte sich dieser wie folgt:

„Sie glauben gar nicht, was wir da so alles durchwinken müssen!“

Der Prüfer hatte sich geirrt – mir ist bekannt, was da so alles durchgewunken wird.

Zusammenfassend verstehen wir jedenfalls das Fazit des GDV nicht. Da kann wohl nicht sein, was nicht sein darf!

Mit freundlichen Grüßen

Ein Versicherungsmakler

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