- Von Redaktion
- 14.03.2018 um 11:42
Systematische Falschregulierungen zum Nachteil der Versicherungsnehmerschaft sind kein Kavaliersdelikt.
Untersucht man, welche fachlichen Kompetenzen – zum Beispiel Bausachverstand – in den Schadenabteilungen vorhanden ist, wird man bitter enttäuscht. Wenn man noch jemanden findet, der eine Wandscheibe von einer Rosette unterscheiden kann, hat man Glück.
Nicht nur die Bearbeitungsqualität wird der Wahrnehmung des GDV nicht gerecht, sondern auch die Abwicklungsgeschwindigkeit. Es geschieht nicht selten, dass sich Versicherer nach Meldung eines Schadenfalles erst Wochen später melden. Hat der Versicherungsnehmer dann aber mit der Schadenbeseitigung begonnen oder diese bereits abgeschlossen, wirft man ihm nicht selten Obliegenheitsverletzung vor.
Bestätigt wurde meine Wahrnehmung des Könnens und Wirkens der „Versicherungswirtschaft“ vor einigen Jahren. Bei einem gelegentlichen Gespräch mit einem Prüfer der IHK, äußerte sich dieser wie folgt:
„Sie glauben gar nicht, was wir da so alles durchwinken müssen!“
Der Prüfer hatte sich geirrt – mir ist bekannt, was da so alles durchgewunken wird.
Zusammenfassend verstehen wir jedenfalls das Fazit des GDV nicht. Da kann wohl nicht sein, was nicht sein darf!
Mit freundlichen Grüßen
Ein Versicherungsmakler
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