- Von Juliana Demski
- 09.11.2020 um 17:41
Herbstzeit bedeutet vor allem für Mieter mit Garten: Laub, soweit das Auge reicht. Nicht selten landet es auch in Dachrinnen und verstopft so Rohre, die dafür sorgen, dass Regenwasser nicht richtig abfließen kann. Der Versicherer Ergo erklärt, wer sich darum kümmern muss.
„Grundsätzlich ist dies Sache des Vermieters“, schriebt der Versicherer aus seiner Internetseite. Dieser habe dafür zu sorgen, dass das Regenwasser ordentlich über die Dachrinne und die Rohre in die Kanalisation abgeleitet wird. Unter Umständen könne er sogar eine generelle Pflicht zur Kontrolle haben. Allgemein sei eine regelmäßige Kontrolle „anzuraten“, schreibt die Ergo weiter. Denn auf Dauer könnten verstopfte Rohre – und damit gestörte Entwässerungssysteme am Haus – Schäden an der Fassade verursachen.
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Trotzdem: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen VIII ZR 167/03) zeige: „Vermieter haben die Möglichkeit, die Reinigungskosten für die Dachrinnen mit den Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.“ Dann fielen die Kosten für die Dachrinnenreinigung unter die Position „sonstige Betriebskosten“ – Voraussetzung sei hier allerdings eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag oder ein stillschweigendes Übereinkommen aufgrund jahrelanger Übung.
„Nicht umlegen können Vermieter auf diese Weise die Kosten für eine einmalige, nicht regelmäßig notwendige Reinigung“, erklärt der Versicherer weiter. Habe das Laub bereits die Dachrinne verstopft und der Vermieter müsse eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen, habe er die Kosten selbst zu tragen.
Aber nicht immer sind es die Bäume auf dem eigenen Wohngrundstück, die für viel Laub sorgen. In einigen Bundesländern sei die Kontrolle der Dachrinnen oder auch die Reinigung in solch einem Fall deshalb Sache des Nachbarn, wissen die Ergo-Experten – zumindest dann, wenn der blättertragende Übeltäter zu dicht an der Grundstücksgrenze stehe.
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