- Von Lorenz Klein
- 01.04.2019 um 06:11
Warum er nun doch keine Absicherung habe, könne er sich nicht erklären, heißt es. „Ich weiß nicht, ob ich damals gekündigt habe oder das Unternehmen mir gekündigt hat“, rätselt er. „Ich weiß jedenfalls gar nichts davon.“
Wem jetzt ein spöttischer Kommentar durch den Kopf geht, der sollte lieber die Gelegenheit nutzen, einen prüfenden Blick in den eigenen Versicherungsordner zu werfen. Ist der Schutz auf dem neuesten Stand?
Dies gilt vor allem im Hinblick auf Elementarschäden, die von folgenden Naturgefahren verursacht werden: Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau, Hochwasser und Schneedruck. Anders als die Ursachen Hagel, Sturm oder Blitzschlag, die von der Wohngebäude- oder Hausratpolice gedeckt sind, bedarf es zur Deckung von Naturgefahren einer gesonderten Elementarschadenversicherung, entsprechend auch als Naturgefahrenversicherung bekannt.
„Die Elementarschadenversicherung leistet bei Reparaturen im beziehungsweise am Haus oder bei Trockenlegung. Auch die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung des Hausrats übernimmt sie“, sagt Manuela Sies, Sprecherin der Ammerländer Versicherung. „Sie kann als Zusatzbaustein für Hausrat- und Wohngebäudepolicen abgeschlossen werden. Einige Versicherer bieten diesen gleich in Kombination damit an“, erklärt Sies unter dem noch frischen Eindruck des Sturmtiefs „Benjamin“, das sich im Januar über Deutschland austobte.
Unternehmensberater Peter Schmidt, der zugleich den deutschen Maklervertrieb der Oberösterreichischen Versicherung leitet, gibt allerdings zu bedenken, dass „nach unseren Erfahrungen zirka zwei Drittel der Menschen keinen Elementarschutz haben“.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren