- Von Redaktion
- 05.10.2016 um 12:30
Combined Ratio von unter 100 ist gut
Die Finanzaufsicht Bafin veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik zur Schaden- und Unfallversicherung. Von den 59 Wohngebäudeversicherern mit mehr als 10 Millionen Euro Beitragseinnahmen erreichten im vergangenen Jahr laut dieser Statistik nur 28 eine Schaden-Kosten-Quote von unter 100 Prozent.
Dazu gehörte die Bayerische Landesbrand Versicherung mit einer Quote von 73,3 Prozent, Huk24 mit 75,8 Prozent und BGV / Badische Versicherungen mit 76,7 Prozent. Die Liste der ungünstigsten Schaden-Kosten-Quoten führt HDI mit einem Wert von 139,2 Prozent an.
Selbstbehalte müssen bezahlbar sein
Ein Versicherungswechsel kann sich hier also lohnen. Allerdings müssen Makler bei einer entsprechenden Empfehlung an ihre Kunden noch unbedingt auf weitere Punkt achten.
Bei den Elementarschäden darf ein Blick auf die Selbstbehalte nicht fehlen. Idealerweise gibt es in der niedrigsten ZÜRS-Zone 1 gar keinen Selbstbehalt. In den anderen Zonen sollten Selbstbehalte möglichst gering und noch bezahlbar für den Kunden sein. Das ist etwa der Fall, wenn der Selbstbehalt bei 1.000 Euro liegt.
Welche Punkte eine gute Wohngebäudeversicherung erfüllen sollte
Für Überspannungsschäden durch Blitze gilt: Sie sollten bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert sein. Schlägt ein Blitz in die Leitung ein und legt er dadurch zum Beispiel die Steuerungselemente der Heizungsanlage lahm, kann das schnell teuer werden. Wenn die Leistungen hier begrenzt sind, und Überspannungsschäden nicht bis zur Versicherungssumme mitversichert sind, bleibt der Kunde womöglich auf hohen Kosten sitzen.
Kein Deckel ist auch ein gutes Stichwort, wenn es um das Risiko Erdbeben geht. Wichtig ist das vor allem für Bewohner der Erdbeben-Gebiete Kölner Bucht, südlich von Tübingen in der Schwäbischen Alb bei Albstadt und im südlichen Rheingraben sowie in der Umgebung von Gera. Denn manche Versicherer begrenzen ihre Haftung bei Erdbeben-Ereignissen auf eine bestimmte Gesamtentschädigungssumme pro Kalenderjahr.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sollten ebenfalls bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert sein. Auch enthalten sein sollte ein Schutz der Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes. Dann leistet der Versicherer nämlich auch, wenn es etwa unter dem Kellerfundament zum Rohrbruch kommt. Ohne diese Klausel sind nur Rohre innerhalb des Hauses – also bis zur Bodenplatte – abgedeckt.
Unbürokratisch geht es bei mitversicherten Kosten mit einer Versicherung „auf erstes Risiko“ zu. Das heißt: Der Versicherer übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Summe. Bei einem Totalschaden entsteht so keine Absicherungslücke. Ein Beispiel: Sind Aufräumungskosten in der Gebäudeversicherung in Höhe von bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme mitversichert und beträgt der Versicherungswert beim Schadenfall 500.000 Euro, sind die Kosten bis maximal 50.000 Euro abgedeckt. Diese werden dann „on top“ gezahlt.
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