- Von Juliana Demski
- 21.05.2019 um 14:01
Starkregen, Sturm, Hochwasser und Überschwemmungen – viele Teile Deutschlands, insbesondere der Süden, kämpfen gerade gegen das Tief „Axel“ an. Wer betroffen ist, wird sich die Frage stellen, ob Schäden am Wohneigentum durch die eigenen Policen abgedeckt sind.
Schutz vor Elementarschäden wird immer wichtiger
Nordrhein-Westfalen treffen Stürme, Starkregen & Co. am härtesten
Die Frage nach dem Sinn des Elementarschutzes
Das Problem: Normale Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zahlen nicht für Überschwemmungsschäden. Dafür muss eine Zusatzklausel her. Bianca Boss, Pressesprecherin des Bunds der Versicherten (BdV), sagt dazu am Dienstag in einer Mitteilung: „Wer einen Elementarschadenschutz eingeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. Denn dieser kommt auch für Schäden auf, die durch Überschwemmungen oder Witterungsniederschläge entstanden sind.“
Die Elementarschadenversicherung – auch Naturgefahrenversicherung genannt – beinhaltet unter anderem Schäden durch Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch. Der Elementarschadenschutz ist in der Regel nur im Paket als Komplettlösung abschließbar. Bei einigen Verträgen ist eine Wartezeit vereinbart. Man sollte sich daher rechtzeitig um einen Einschluss kümmern, rät der BdV.
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