- Von Redaktion
- 06.09.2016 um 15:40
Allein in der ersten Jahreshälfte 2016 beliefen sich die Schäden durch die Folgen schwerer Stürme und Starkregen auf rund 1,2 Milliarden Euro – davon rund eine Milliarde an Hausrat und versicherten Häusern, Gewerbe- sowie Industriebetrieben. Das zeigt eine vorläufige Schätzung der deutschen Versicherer:
„Noch nie haben Unwetter mit heftigen Regenfällen innerhalb so kurzer Zeit so hohe Schäden verursacht“, so Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Schon im Jahr 2015 mussten die Sachversicherer tief in die Tasche greifen: Hier wurden insgesamt rund 2 Milliarden Euro für Schäden durch Naturgefahren gezahlt.
Experten zufolge müssen die Deutschen auch in den kommenden Jahrzehnten zunehmend mit Überschwemmungen nach Starkregenereignissen rechnen: Hochwasser mit einer Intensität, wie wir sie heute vielleicht einmal in 50 Jahren erleben, könnten zukünftig alle 25 Jahre eintreten. Glaubt man einer Studie von Versicherern und Klimaforschern, soll es bis zum Ende dieses Jahrhunderts sogar zu einer Verdoppelung – je nach Szenario gar zu einer Verdreifachung – der Schadenfälle kommen.
Hausbesitzer unterschätzen Wetterkapriolen
Dennoch unterschätzen viele Menschen immer noch das Thema „Naturgefahren“: Teure Fehleinschätzungen, die letztlich zu vermeintlicher Sicherheit führen – und fehlendem Versicherungsschutz. Fest steht: Immer öfter stehen Menschen durch Unwetter vor den Trümmern ihrer Existenz. Um das zu verhindern, sollten Makler eingehend beraten, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt.
Grundsätzlich gilt: Wenn das Gebäude erst mal beschädigt ist, ist auch der Schaden an der Einrichtung nicht mehr weit und umgekehrt. Deshalb ist eine Absicherung für Wohngebäude sowie für den Hausrat wichtig.
Während die Hausratversicherung beispielsweise Einrichtung und alle beweglichen Gegenstände eines Hauses absichert, schafft die Gebäudeversicherung unter anderem Schutz, wenn das Dach abgedeckt wird oder das Mauerwerk zu Schaden kommt. Sie umfasst Schäden an Decken und Fenstern sowie an festen Einbauten wie der Heizung und an Dach und Wänden.
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