Eine überflutete Wohnung: Da, wo es geht, sollte man Rohrbrüchen vorbeugen - denn auch Schäden wie hier zu sehen können die Folge sein. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 22.11.2016 um 10:29
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Heizen kann teuer sein – es nicht zu tun, kann den Geldbeutel aber umso leerer aussehen lassen. Denn: Wer nicht genügend heizt, begünstigt Rohrbrüche. Die Versicherung kann in so einem Fall die Leistungen kürzen. Wie man richtig handelt und vorbeugt, lesen Sie hier.

Wir erinnern uns zurück an die Physikstunden in der Schule: Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus. Aber warum ist das hier relevant? Ganz einfach: Wenn das in den Leitungen des Eigenheims passiert, können Rohrbrüche entstehen. Im Normalfall kommt die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf. Diese kann die Leistungen jedoch kürzen, wenn der Schaden aufgrund von Geizen beim Heizen entsteht.

Das Problem: Meist fällt der Schaden erst auf, wenn es bereits zu spät ist: im Frühjahr. Bis dahin konnte das gefrorene Wasser nicht abfließen und hat die Löcher noch zusammengehalten. Erst wenn sich das Wasser wieder verflüssigt, treten die Schäden zu Tage. Deshalb sollten eingefrorene Rohre langsam auftauen – etwa mit warmem Wasser. Feuer ist da eher kontraproduktiv, warnen Experten.

„Ein untrügliches Indiz für einen Leitungsschaden ist, dass der Wasserzähler gar nicht mehr aufhört zu laufen“, sagt Andreas Braun vom Zentralverband Heizung Klima Sanitär. „Dann muss unbedingt schnell die Ursache gefunden werden, um größeren Schäden vorzubeugen.“ Dafür sollte dann ein Fachmann gerufen werden.

„Für Schäden, die an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen entstehen, kommt die Wohngebäudeversicherung auf“, sagt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versicherten. Dazu gehören die Rohre, das Mauerwerk, festverklebte Teppiche oder Fliesen, die beschädigt sind oder bei der Reparatur in Mitleidenschaft gezogen werden. Aber: Die Versicherung übernimmt bei einem Rohrbruch nicht die Reparatur der gesamten Rohrleitung, berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung. „Sie zahlt nur für die Instandsetzung des Stücks, das kaputt war“, so Boss.

Wenn die Geschädigten aber ihre Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgegangen sind, können Versicherer eine Mitschuld am Rohrbruch geben und dann Leistungen kürzen.

Vorbeugen – aber wie?

„Die Heizung in der kalten Jahreszeit niemals ganz abschalten“, rät Sanitär-Experte Braun. Auch nachts und bei längerer Abwesenheit sollte sie wenigstens auf niedriger Stufe laufen. Die Schneeflocke auf dem Ventil, der sogenannte Frostwächter, sei an kalten Tagen nicht immer ausreichend. „Das ist nur ein Frostschutz für den Heizkörper, entfernt liegende Rohre sind nicht ausreichend geschützt.“

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, eine Begleitheizung für fernere Rohre einbauen zu lassen. „Sie geht erst beim Unterschreiten einer eingestellten Temperatur in Betrieb“, so Braun.

Auch gut zu wissen: Kellerfenster sollten geschlossen bleiben und ungenutzte Leitungen im Garten oder in der Garage ausgeleert werden. Es wird außerdem geraten, externe Rohre mit Rohrschalen zu ummanteln, um auf der sicheren Seite zu sein. Die gibt es in jedem Baumarkt.

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