Land unter in Deggendorf: Jetzt gilt es für den geschockten Hausbesitzer, die Feuerwehr zu rufen und die Versicherung zu informieren. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 05.05.2015 um 10:50
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:10 Min

Für Gebäudeschäden kommt die Wohngebäude-Police auf und der eigene Besitz ist über die Hausratversicherung abgesichert. Davon gehen Versicherungsnehmer in der Regel aus. Fakt ist jedoch: Versicherer leisten nicht bei jedem Schaden gleich. Strittig wird es besonders bei grober Fahrlässigkeit. Welche Versicherung bei Wasserschäden greift.

Was ist zu tun, wenn der eigene Keller unter Wasser steht? Erste Regel im Schadenfall ist: Schadenfolgen mindern, Haus und Hausrat vor weiteren Überschwemmungen schützen, aber selbst kein Risiko eingehen. Außerdem sollten die Betroffenen den Schadenfall umgehend ihrer Versicherung melden. Aber welche zahlt überhaupt?

Die wichtigsten Versicherungen im Schadenfall

Bei Wasserschäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Sie zahlt für kaputte Wände oder Fassaden sowie für die vom Wasser verursachten Schäden an Heizanlage, Sicherungskasten, Stromleitungen und fest verbauten Elektrogeräten.

Die Hausratversicherung leistet dagegen, wenn das Wasser den Hausrat, die Kleidung oder das Fahrrad beschädigt hat. Auch die im Keller gelagerten Vorräte werden von der Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings müssen die Betroffenen hier nachweisen, was dort gelagert war und welchen Wert die Gegenstände oder Vorräte hatten. Hier ist am besten, bei Anschaffungen Kaufbelege zu bewahren.

Eine Hausratversicherung besitzen rund 95 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Doch nicht jede Police weist eine ausreichend hohe Versicherungssumme auf. Sollte die Schadenssumme höher sein als festgelegte Versicherungssumme, kommt es zu einer Unterversicherung. Dass bedeutet, dass bei einer Versicherungsdeckung von 50.000 Euro die Versicherung maximal 50.000 Euro bezahlt, auch wenn die Schadenssumme viel höher ist. Allerdings sind fast alle Versicherer bereit, auf diese sogenannte „Einrede der Unterversicherung“ im Schadensfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche – meist 650 Euro/m² Wohnfläche – abzuschließen.

Ein Umzug oder eine größere Anschaffung ist deshalb eine gute Gelegenheit, die Police zu überprüfen und die Versicherungssumme bei Bedarf anzupassen.

Für diejenigen, die zur Miete wohnen, kann auch eine Miethaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Diese Versicherung leistet für Schäden am Mietobjekt, die der Mieter selber verursacht.

Grobe Fahrlässigkeit kann zu Kürzungen führen

Bei Verdacht auf grob fahrlässiges Handeln hängt es von den genauen Umständen ab, ob die Versicherung für den gesamten Schaden aufkommt. Hat beispielsweise über Nacht das Fenster offen gestanden und Regen den Teppich ruiniert, dann prüft die Hausratversicherung genau, wie es dazu gekommen ist und wer verantwortlich ist.

In solchen Fällen kürzen einige Versicherer die Leistung, aber gute Produkte versichern den Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit mit.

Wer zahlt, wenn das Auto unter Wasser steht?

Bei Unwetterschäden am Auto handelt es sich um höhere Gewalt. Und selbst wenn das Auto in der Garage stand, haftet der Garagenbesitzer nicht für den Schaden. Hier greift einzig und allein die Teilkaskoversicherung des Autobesitzers.

Aber Achtung: Auch in der Kaskoversicherung kürzen manche Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung. Wer zum Beispiel das Auto in einer Flussniederung oder am Hafen geparkt hat und das Gebiet als hochwassergefährdet gilt, hat grob fahrlässig gehandelt.

Was, wenn ich wegen Hochwasser nicht zur Arbeit komme?

Sollte ein Angestellter von der Arbeit fernbleiben, weil das Gleis unterspült ist und kein Zug fährt, hat er keinen Lohnanspruch. Auch wer wegen einer Straßensperre einen Termin verpasst hat und deswegen einen Auftrag nicht bekam, hat Pech.

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