- Von Redaktion
- 02.01.2017 um 11:13
In den Musterbedingungen (VGB 2010) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die Ableitungswasserrohre außerhalb des versicherten Gebäudes und außerhalb des versicherten Grundstücks nicht versichert.
In der Versicherungswirtschaft herrscht Vertragsfreiheit, das heißt, die Versicherer können auch hier Versicherungsschutz gewähren. Aus Verbrauchersicht ist dabei allerdings Vorsicht geboten, denn hier wird mächtig gefuschelt.
So muss in den Bedingungen ausdrücklich vereinbart sein, dass auch Bruchschäden in/unter der Bodenplatte mitversichert sind. Darüber hinaus muss Versicherungsschutz außerhalb des versicherten Hauses auf dem versicherten Grundstück und außerhalb des versicherten Grundstücks bestehen.
Es darf keine Deckelung im Vertrag, zum Beispiel bis zu einer Schadenhöhe von 3.000 Euro, vereinbart sein. Denn das bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall eben nicht mehr als die 3.000 Euro zahlt. Schäden am Ableitungswassersystem können aber deutlich teurer werden. In einem mir vorgelegten Schadenfall betrugen die Reparaturkosten 33.000 Euro.
Was ist in der Regel versichert?
Versichert sind Bruchschäden. Nicht versichert sind Muffenversatze, Axialverschiebungen, Verschleiß und Bruch durch Einwuchs von Baumwurzeln. Wichtig ist, dass auch die Folgeschäden mitversichert sind. Läuft durch ein defektes Ableitungswasserrohr Wasser ins Haus, muss der Versicherer, wenn im Vertrag die Ableitungsrohre mitversichert sind, auch hier leisten. Nicht versicherte Ableitungswasserrohre können also ein nicht unerhebliches Loch in die Haushaltskasse reißen.
Soweit die Vorgeschichte: Sieht man sich nun den letzten Test „Wohngebäudeversicherung“ von Finanztest vom 26. April 2016 an, kann man nur den Kopf schütteln, wie verantwortungslos die Tester mit diesem Thema umgehen.
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