- Von Andreas Harms
- 28.02.2022 um 15:16
Schrebergärten lassen sich mit einer Gartenversicherung abdecken (Alternativname: Laubenversicherung). Die gilt auch für Bäume. Wobei man aber darauf achten muss, dass sie insbesondere auch für Sturm und Hagel greift.
Familie Ornitz hat keine Gartenversicherung, damit wären die Bäume theoretisch verloren. Doch die Huk führt einen interessanten Gedanken ins Feld, nämlich Paragraf 836 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der besagt: Wenn sich Teile von einem Gebäude ablösen und eine Sache beschädigen, muss der Gebäudeeigentümer den Schaden bezahlen. Und dann würde die entsprechende Haftpflicht greifen, in diesem Fall die des Holzhofs. Es sei denn, das abgelöste Teil war sorgfältig und einwandfrei angebracht und ordentlich gepflegt (dann wäre der Sturm einfach zu stark gewesen), aber das müsste der Hauseigentümer beweisen.
Obstbäume gewinnen zehn Jahre lang an Wert
Nun gehören Obstbäume allerdings zu jenen seltenen Gegenständen, deren Wert in den ersten Jahren steigt. Die ersten zählbaren Früchte hängen meist erst nach Jahren dran. Ein Setzling ist damit gar kein vollwertiger Ersatz. Dem könnte man einerseits mit der „Methode Koch“ Rechnung tragen. Das ist eine rechtlich anerkannte, aber komplizierte Methode, den Zeitwert eines Baumes zu errechnen. Einen Eindruck davon gibt es hier.
Bernd Ornitz weiß sich anders zu helfen. Im Internet findet er eine Daumenformel, die ein rheinischer Kleingartenverein veröffentlicht hat. Demnach steigt der Wert eines Obstbaums in den ersten zehn Jahren auf etwa das 2,5-Fache seines Kaufpreises. Danach sinkt er wieder. Ornitz veranschlagt Setzlinge aus der Baumschule mit je 30 Euro und erhält so einen Wert für die zehnjährigen Bäume von insgesamt 150 Euro. Das schreibt er dem Holzhof, der daraufhin den Betrag umgehend ohne Probleme bezahlt. Direkt.
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