- Von Lorenz Klein
- 19.12.2019 um 12:33
Das Vergleichsportal Check24 und der Kfz-Versicherer Huk-Coburg verbindet eine herzliche Abneigung, wie sich etwa anhand diverser Berichte von Pfefferminzia nachvollziehen lässt. Nun gibt es neuen Zwist:
„Als einziger Versicherer sperrt sich die Huk-Coburg gegen die Kündigungsdienste der Verbraucherportale“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung von Check24. Dieses „verbraucherfeindliche Verhalten“ hätten dieses Jahr wieder zahlreiche Kunden erlebt, so der Vorwurf.
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Worum geht es konkret?
Sogenannte Kündigungsdienste, die unter anderem auch Check24 einsetzt, um seinen Kunden „einfach und fristgerecht“ einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung zu ermöglichen, sind dem Versicherer ein Dorn im Auge – und das wiederum bringt das Management des Münchener Portals in Rage.
Bereits seit Jahren versuche die Huk-Coburg „mit fadenscheinigen Begründungen, den Wechsel zu einem anderen Kfz-Versicherer zu verhindern“, heißt es in der Mitteilung. Und weiter: „Gegenüber den betroffenen Kunden behauptet der Versicherer schriftlich, es sei nicht erkennbar, dass das Kündigungsschreiben tatsächlich von ihnen stammt. Die Kündigungen wären daher unwirksam und die Verträge liefen weiter wie gehabt. Sogar nach Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch die Kunden selbst entließ die Huk-Coburg sie nicht aus ihren Kfz-Versicherungsverträgen.“
So reagiert die Huk-Coburg:
Pfefferminzia hat bei der Huk-Coburg um eine Stellungnahme gebeten. Darin bestätigt der Versicherer die ablehnende Haltung gegenüber des Kündigungsdienstes von Check24:
„Natürlich akzeptieren wir Kündigungen unserer Versicherungsnehmer, auch über Check24, wenn sie rechtlichen Anforderungen genügen. Diese sind gewahrt, wenn die Kündigung eindeutig dem Willen des Versicherungsnehmers zugerechnet werden kann. Check24 tritt allerdings als Bote für den Kunden auf, ohne eine Botenvollmacht vorzuweisen. Aus diesem Grund weisen wir die Kündigung zurück“, so das Statement eines Sprechers.
Aufgrund der Bedeutung der Haftpflichtversicherung sei man als Versicherer „sogar verpflichtet, die Wirksamkeit der Kündigung zu prüfen“, heißt es weiter. „Bei einer Kündigung, die nicht dem Willen des Versicherungsnehmers entspricht, steht dieser am Ende womöglich ohne Haftpflichtversicherung dar und macht sich sogar nach Paragraf 6 PflVG strafbar.“ Von verbraucherfeindlichem Verhalten könne daher keine Rede sein, so der Sprecher.
Bei Check24 hält man dagegen, dass das Kündigungsschreiben bereits alle notwendigen Angaben wie Anschrift, Kennzeichen und Versicherungsscheinnummer enthalte und damit, „ anders als behauptet“, eindeutig dem Versicherungsnehmer zuzuordnen sei. Indem die Huk-Coburg die übermittelten Kündigungen nicht anerkenne, zwinge sie Verbraucher gegen ihren Willen, in ihrem dortigen Vertrag zu bleiben, legt das Portal nach.
Auf entsprechende Abmahnungen durch Check24 reagiere der Versicherer nicht. Man akzeptiere dieses Verhalten nicht und werde „weiter für alle Kunden kämpfen – notfalls auf dem Klageweg“, kündigte das Portal an.
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