- Von Achim Nixdorf
- 11.12.2020 um 15:51
Die „Stiftung Warentest“ ruft aktuell alle Generali-Kunden mit einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung „Strategie No. 1“ dazu auf, die Darstellung der Abschluss- und Vertriebskosten in den Vertragsbedingungen zu überprüfen. Diese sollten bei der Rieser Rente der Generali nicht von den Angaben in den ersten Standmitteilungen nach Vertragsschluss abweichen. Sei das doch der Fall, sollten Generali Kunden zu viel gezahlte Kosten zurückverlangen und notfalls klagen.
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Anlass für diesen Appell ist die erfolgreiche Klage eines Riester-Renten-Kunden aus dem niedersächsischen Twistringen gegen die Generali. Nach Darstellung des Warentestes hatte der Mann vor dem Amtsgericht Syke ein Anerkenntnisurteil (Aktenzeichen 25 C 830/18) erreicht, wonach die Generali ihm zu viel gezahlte Kosten in Höhe von 219 Euro plus Zinsen erstatten muss.
Der Versicherer hatte demnach auch fünf Jahre nach Vertragsbeginn noch Abschluss- und Vertriebskosten kassiert, obwohl er dies nicht gedurft hätte. In den jährlichen Standmitteilungen, so die Warentester, habe klar und deutlich gestanden, dass die Abschluss- und Vertriebskosten „grundsätzlich nach spätestens fünf Jahren“ entfielen. Erhöhungen durch Sonderzahlungen seien von dieser Regelung ebenfalls erfasst.
Generali: Urteil ist eine „Einzelfallentscheidung“
Der „Stiftung Warentest“ zufolge stuft die Generali Deutschland (früher: Aachen-Münchener) das Urteil als „Einzelfallentscheidung“ ein, das keine Auswirkungen auf andere Kunden habe. Vielmehr handle es sich „um eine spezielle, einzelvertraglich besondere Sachverhaltskonstellation“, zitieren die Warentester einen Unternehmenssprecher. Dabei gehe es um die „individuelle Beratung des Vermittlers bei Vertragsabschluss“.
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