- Von Lorenz Klein
- 07.06.2019 um 16:45
Christine Harder-Buschner, Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Finanzen, unterzog das BRSG einer ersten steuerlichen Zwischenbilanz. In Bezug auf die Riesterförderung im Rahmen der bAV stellte sie dabei klar: „Ich kann es nur immer wieder betonen: Es gibt keine einzige Förderung, die besser ist für Geringverdiener als Riester.“
Auch Auch die neue Arbeitgeber-Förderung für Geringverdiener hält Harder-Buschner für eine gute Sache. Dabei ging sie auch auf die Beobachtung von Judith Kerschbaumer ein, wonach einige Arbeitgeber, beispielsweise aus dem Handel, die Zuschuss-Regelung als Mitnahmeeffekt missbrauchen.
Zum Hintergrund: Arbeitgeber können die Betriebsrente von Geringverdienern, die monatlich maximal 2.200 Euro brutto verdienen, mit 240 bis 480 Euro im Jahr bezuschussen. Dafür können sie 30 Prozent, maximal 144 Euro, mit der Lohnsteuer verrechnen.
Laut Kerschbaumer kommt es allerdings vor, dass Urlaubs-, Weihnachtsgelder oder auch vermögenswirksame Leistungen als bAV-Zuschuss umgewidmet werden, damit die Firmen die Fördergelder für sich selbst einstreichen können.
„Wir haben gesehen, dass die Neuregelung dazu führt, dass Tariferhöhungen dazu genutzt werden, die staatliche Förderung einzukassieren, ohne dass die Arbeitnehmer mehr davon haben“, bestätigte Harder-Buschner. „Da bin ich ganz auf der Seite von Frau Kerschbaumer. Das war nicht Sinn und Zweck dieses Gesetzes“, betonte die Steuerexpertin. Hier müsse man zusammenwirken und auch die Gewerkschaften müssten dieser Praxis „einen Riegel vorschieben“.
Die 144 Euro stünden dem Arbeitgebern auch wirklich nur dann zu, sofern sie die 480 Euro tatsächlich für die bAV des Mitarbeiters nutzten und nicht andere Leistungen umwidmen. „Wir sagen: Der Arbeitgeber zahlt 480 Euro minus 144 Euro – das ist sein wirtschaftlich zu tragender Betrag. Der Staat trägt also 144 Euro.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren