- Von Lorenz Klein
- 07.06.2019 um 16:45
Große Erwartungen an Riester in der betrieblichen Altersversorgung hegt auch Fabian von Löbbecke, Vorstandschef der HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung für bAV verantwortlich.
So berichtete von Löbbecke, dass HDI seine Tarife „TwoTrust Selekt“ und „TwoTrust Kompakt“ überarbeitet habe, um von einer wesentlichen Änderung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) zu profitieren.
Denn: Weil der Gesetzgeber mit dem BRSG die Doppelverbeitragung zumindest in der Riester-bAV beendet hat, habe das Modell „bAV-Riester“, das früher kein Vermittler auch nur „mit der Kneifzange“ anfassen wollte, künftig das Zeug zum „Verkaufsschlager“. Diese Annahme äußerten zumindest 70 Prozent der Vermittler, die im Vorfeld der Veranstaltung an einer HDI-Kurzumfrage teilnahmen.
Seit Jahresbeginn bietet HDI die beiden Two-Trust-Tarife so an, dass sowohl die Entgeltumwandlung nach Paragraf 10 a EStG (Riester-Förderung) als auch jene nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG (steuerfreie Entgeltumwandlung) in einem Vertrag förderfähig ist.
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