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  • Von Lorenz Klein
  • 07.06.2019 um 16:45
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Quo vadis Betriebsrente? Auf dem 12. HDI bAV-Expertenforum 2019 in Köln diskutierten Versicherungsmakler gemeinsam mit Fach-Referenten über die Zukunft der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland. Pfefferminzia war als Medienpartner ganz nah dran.

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Martin Diller, Honorarprofessor an der Universität Würzburg und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Sozietät Gleiss Lutz, sprach über ein Thema, mit dem Vermittler am liebsten nichts zu tun haben wollen – mit dem sie sich wohl oder übel trotzdem beschäftigen müssen: Haftungsrisiken.

Diller gab zu verstehen, dass es in der bAV-Beratung besonders wichtig sei, die Informationspflichten für Arbeitgeber und Vermittler zu kennen und richtig anzuwenden. 

So sei ein Arbeitgeber, der keine Entgeltumwandlung anbietet, zwar nicht dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter von sich aus über die bAV zu unterrichten – erteilt der Arbeitgeber jedoch eine Auskunft, so muss diese auch richtig sein (auch wenn sie hätte verweigert werden dürfen). „Sachlich richtig, wahrheitsgemäß, eindeutig und vollständig“, müsse die Auskunft laut Bundesarbeitsgesetz sein, so Diller.  

Dabei werde oft auch übersehen, dass auch der Arbeitgeber selbst „gut und richtig beraten“ werden müsse. Als Beispiel nannte der Rechtsexperte etwa den 15 Prozent-Zuschuss, der seit 1. Januar 2019 für Neuverträge gilt. Hier komme es häufig noch zu Missverständnissen in den Betrieben, wie diese Vorgaben umzusetzen seien.

Zudem verwies Diller auf ein Urteil des LAG Hamm vom 6. Dezember 2017 (Az. 4 Sa 852/17), das die Tragweite einer – aus Sicht der Richter – Falschberatung klar machte: 

Ein Mitarbeiter, der im März 2003 über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen hatte, stellt bei der Auszahlung des angesparten Kapitals zum Rentenbeginn am 1. Dezember 2015 überraschend fest, dass die insgesamt mehr als 35.000 Euro der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen – dieser Betrag beläuft sich auf insgesamt 1.253,16 Euro.

Der Mitarbeiter trägt schließlich vor, dass er besser gefahren wäre, wenn er das Entgelt stattdessen versteuert und verbeitragt hätte und dann den Netto-Betrag selbst in langfristige Anlagen investiert hätte. Der Mitarbeiter fordert Schadenersetz vom Arbeitgeber, vom Versicherer und von der mit der Beratung beauftragten Sparkasse – und bekommt vom LAG Hamm Recht.

Dass der Arbeitgeber von der Gesetzesänderung, die zum Zeitpunkt der Beratung bevorstand, nichts wusste, ist aus Sicht Dillers egal. Er hat in die Beratung die Sparkasse eingebunden, und die kannte die Gesetzesänderung oder hätte sie kennen müssen“, fasste der Anwalt zusammen – und machte keinen Hehl daraus, dass er dieses Urteil für „skandalös“ hält. Ein abschließendes Urteil in diesem konkreten Fall stehe noch aus.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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