- Von Redaktion
- 24.08.2018 um 15:50

Marko Arnautovic verdrehte sich 2012 beim Spielen mit seinem Hund das Knie und zog sich einen Innenbandriss zu (hier im Gespräch mit Werder-Trainer Thomas Schaaf, links daneben Kevin de Bruyne, damals VfB Stuttgart). Erst nach knapp sechs Wochen konnte der Österreicher wieder ins Mannschaftstraining einsteigen.
Zumindest finanziell blieb der Unfall für ihn folgenlos, denn wie alle Arbeitgeber in Deutschland müssen auch Fußballklubs im Krankheitsfall sechs Wochen lang das Gehalt ihrer Angestellten weiter zahlen. Fällt ein Spieler länger aus, springt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ein. Sie zahlt für die Dauer von 78 Wochen ein Verletztengeld, die Höchstsumme liegt bei 6.000 Euro im Monat. Aber auch nur dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, die Verletzung also während des Spiels, des Trainings oder auf dem Weg zum Vereinsgelände eingetreten ist.
Die Spieler müssen folglich für alle Fälle vorbeugen. Dafür eignen sich beispielsweise Krankentagegeldversicherungen. Die Anbieter zahlen einen vertraglich vereinbarten Tagessatz, falls der Sportler aufgrund von Krankheit oder Verletzung über sechs Wochen hinaus spielunfähig ist. Als Bezugsgröße für das Tagesgeld sollte ein 1/360 des Jahresgehalts dienen, damit der Verdienstausfall kompensiert wird, erklärt der Versicherungsverband.

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