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  • Von Oliver Lepold
  • 12.09.2018 um 13:44
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Helmut Hofmeier, Continentale, und Versicherungsmakler Philip Wenzel (rechts).©Rupert Warren / Continentale

Wichtiges Thema: das Informationsgleichgewicht zwischen Versicherer und Kunden. In Deutschland dürfen Versicherer genetische Daten nicht verwenden, selbst wenn der Kunde ihnen diese überlässt. Anderswo ist das anders: „In Japan gibt es einen Lebensversicherer, der einen Nachlass von 20 Prozent gewährt, wenn der Kunde einen Gentest macht und diesen dem Versicherer zur Verfügung stellt“, erläuterte Helmut Hofmeier, Continentale Versicherungsverbund.

Versicherungsmakler Philip Wenzel zeigte sich skeptisch und plädierte dafür, eher mehr Möglichkeiten zu schaffen, Kunden, die aufgrund von Vorerkrankungen 100 Prozent Zuschlag bekommen, vernünftig versichern zu können.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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