- Von Lorenz Klein
- 23.05.2019 um 08:32
Die Beispiele, die Hoos anschaulich erläutert, haben durchaus verstörende Botschaften: So macht er deutlich, dass er absolut nichts davon hält, biometrische Sicherheitsmerkmale in der IT zu verwenden. Der Grund: Ist zum Beispiel ein Fingerabdruck einmal “gehackt”, kann dieser nicht mehr – ander als ein Passwort – vom Opfer verändert werden.
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