- Von Oliver Lepold
- 30.01.2018 um 10:20
Kirners Fazit interessiert das Auditorium sehr. „Die bAV gehört in jedem Fall unabhängig von der Unternehmensgröße geregelt, gar keine Regelung ist keine Lösung“. Klare Rahmenbedingungen reduzieren dabei das Haftungsrisiko. Über die Portabilität kann sonst womöglich auch ein Tarifvertrag in einer nicht tarifgebundenen Form Einzug in ein Unternehmen erhalten.
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