- Von Oliver Lepold
- 30.01.2018 um 10:20
Rechtsanwalt Sebastian Karch beschäftigte sich mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und der Frage: Was muss der Makler hierzu wissen und tun? Die Verordnung gilt bereits seit 24. Mai 2016, die Übergangsfrist endet am 26. Mai 2018. Makler haben also nur noch wenige Monate, um dem neuen Datenschutzstandard zu genügen.
Ein wesentliches Prinzip: Ohne Rechtsgrundlage, etwa über eine Einwilligungserklärung vom Kunden oder über den Maklervertrag, dürfen keine Daten verarbeitet werden. Karch empfiehlt Maklerbetrieben zudem, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
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