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  • Von Oliver Lepold
  • 30.01.2018 um 10:20
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Am 22. Februar lud die Kanzlei Michaelis Makler nach Hamburg ein. Im Beisein namhafter Referenten ging es um Regulierungsthemen wie IDD, VersVermV, Betriebsrentenstärkungsgesetz und Datenschutzgrundverordnung. In unserer Bilderstrecke können Sie die wichtigsten Aussagen zum Thema nachverfolgen.

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Rechtsanwalt Sebastian Karch beschäftigte sich mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und der Frage: Was muss der Makler hierzu wissen und tun? Die Verordnung gilt bereits seit 24. Mai 2016, die Übergangsfrist endet am 26. Mai 2018. Makler haben also nur noch wenige Monate, um dem neuen Datenschutzstandard zu genügen.

Ein wesentliches Prinzip: Ohne Rechtsgrundlage, etwa über eine Einwilligungserklärung vom Kunden oder über den Maklervertrag, dürfen keine Daten verarbeitet werden. Karch empfiehlt Maklerbetrieben zudem, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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