- Von Oliver Lepold
- 30.01.2018 um 10:20
Ein im Vertrieb besonders umstrittenes Thema bereitete Rechtsanwalt Lars Krohn auf: „Geld zurück durch Widerruf von schlechten LV-Verträgen“. Versicherungsnehmer haben ein ewiges Widerrufsrecht, falls es zu typischen Fehlern bei der Widerrufsbelehrung seitens des Maklers gekommen ist.
Hierzu zählen auch keine deutliche Hervorhebung, eine falsche Angabe zum Fristbeginn oder zur Länge der Widerrufsfrist oder eine falsche, unklare oder gar keine Angabe zur Form der Widerrufserklärung. Unter bestimmten gravierenden Umständen kann dieses Widerrufsrecht allerdings verwirkt sein.
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