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  • Von Oliver Lepold
  • 30.01.2018 um 10:20
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Am 22. Februar lud die Kanzlei Michaelis Makler nach Hamburg ein. Im Beisein namhafter Referenten ging es um Regulierungsthemen wie IDD, VersVermV, Betriebsrentenstärkungsgesetz und Datenschutzgrundverordnung. In unserer Bilderstrecke können Sie die wichtigsten Aussagen zum Thema nachverfolgen.

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Ein im Vertrieb besonders umstrittenes Thema bereitete Rechtsanwalt Lars Krohn auf: „Geld zurück durch Widerruf von schlechten LV-Verträgen“. Versicherungsnehmer haben ein ewiges Widerrufsrecht, falls es zu typischen Fehlern bei der Widerrufsbelehrung seitens des Maklers gekommen ist.

Hierzu zählen auch keine deutliche Hervorhebung, eine falsche Angabe zum Fristbeginn oder zur Länge der Widerrufsfrist oder eine falsche, unklare oder gar keine Angabe zur Form der Widerrufserklärung. Unter bestimmten gravierenden Umständen kann dieses Widerrufsrecht allerdings verwirkt sein.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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